Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geschäftsführung

Die Geschäfte des Landes-Katastrophenhilfebeirats hat die nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung für die Angelegenheiten des Katastrophenschutzes zuständige Stelle zu führen. Der Geschäftsführung kommen folgende Aufgaben zu:

1. Bereitstellung einer schriftführenden Person,

2. Abfassung, Reinschrift und Zustellung der Niederschriften,

3. nachträgliche Einholung des schriftlichen Beschlusses der Tagesordnung bei außerordentlichen Sitzungen.