Geschäftsführung
Die Geschäfte des Landes-Katastrophenhilfebeirats hat die nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung für die Angelegenheiten des Katastrophenschutzes zuständige Stelle zu führen. Der Geschäftsführung kommen folgende Aufgaben zu:
1. Bereitstellung einer schriftführenden Person,
2. Abfassung, Reinschrift und Zustellung der Niederschriften,
3. nachträgliche Einholung des schriftlichen Beschlusses der Tagesordnung bei außerordentlichen Sitzungen.
