Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Beirates
. Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich, sofern nicht der Beirat die Öffentlichkeit der Sitzungen im einzelnen Fall beschließt.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Beirates
. Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich, sofern nicht der Beirat die Öffentlichkeit der Sitzungen im einzelnen Fall beschließt.