Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inanspruchnahme von Dienstleistern

. Jedes meldende Finanzinstitut kann zur Erfüllung der ihm auferlegten Melde- und Sorgfaltspflichten Dienstleister in Anspruch nehmen. In diesem Fall bleibt das meldende Finanzinstitut für die Erfüllung seiner Pflichten verantwortlich.