Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. Hauptstück

Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern

1. Abschnitt Überprüfungs-, Identifizierungs- und Meldepflicht von Konten

Geltungsbereich des Abschnittes

. Die in den bis 39 geregelten Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den bestehenden Konten von Rechtsträgern.