5. Hauptstück
Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern
1. Abschnitt Überprüfungs-, Identifizierungs- und Meldepflicht von Konten
Geltungsbereich des Abschnittes
. Die in den bis 39 geregelten Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den bestehenden Konten von Rechtsträgern.
