4. Hauptstück
Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen
Geltungsbereich des Abschnittes
. Die in den bis 32 geregelten Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den Neukonten natürlicher Personen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
4. Hauptstück
Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen
Geltungsbereich des Abschnittes
. Die in den bis 32 geregelten Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den Neukonten natürlicher Personen.