Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Gebrauchsmusterurkunde

. Das Patentamt stellt dem Gebrauchsmusterinhaber eine Gebrauchsmusterurkunde aus. Die Urkunde enthält eine Bestätigung über die Registrierung des Gebrauchsmusters sowie eine Ausfertigung der Gebrauchsmusterschrift.