Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendungsbereich

. Diese Verordnung legt die „Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP – Good Laboratory Practice)“ fest, die auf Prüfungen gemäß und auf derartige Prüfeinrichtungen anzuwenden sind, sowie die näheren Vorschriften betreffend die Überwachung (Kontrolle) ihrer Einhaltung.