Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ab 1. Jänner 1987 verläuft die Grenze zwischen der Stadt Waidhofen an der Ybbs und der Marktgemeinde Seitenstetten im Bereich der Katastralgemeinden St. Georgen in der Klaus und Seitenstetten Dorf vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 77 geradlinig über die Grenzpunkte 79, 81, 83, 85, 87, 89 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 91. Nach einer unveränderten Strecke verläuft die neue Grenze sodann vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 916 geradlinig über die Grenzpunkte 917, 1561, 1563, 1565 bis zum unverändert gebliebenen Grenzpunkt 1567.

Die Grenzpunkte sind durch das Koordinatenverzeichnis (Anlage 4) bestimmt.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.