Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zusammensetzung von Arbeitsgruppen und Gremien

Ergänzend zu ist darauf hinzuwirken, dass tunlichst

1. in Arbeitsgruppen betreffend Personalplanung, Personalentwicklung sowie Verwaltungsreform und Umstrukturierung von Organisationseinheiten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern besteht;

2. bei der Bestellung von Vorsitzenden in Kommissionen, Beiräten und ähnlichen Gremien Frauen nicht nur als Mitglieder, sondern auch als Vorsitzende bestellt werden.