Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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4a. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen zu gefährlichen Arbeitsstoffen

Geltungsbereich des 4a. Abschnitts

. Der 4a. Abschnitt gilt nicht für Baustellen im Sinn des ASchG.