Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2014 in Kraft. Sie ist auf alle Grundbuchseingaben anzuwenden, in denen sich die Eintragungsgebühr nach in der Fassung der Grundbuchsgebührennovelle, BGBl. I Nr. 1/2013, bestimmt.

(2) Die bis 10c treten am 1. Juli 2015 in Kraft.