Lehrmittel
. Die Unterlagen, die den Anträgen auf Anerkennung beizufügen sind, haben insbesondere für nachstehende Lehrmittel Angaben über deren ausreichende Verfügbarkeit, Eignung und Aktualität zu enthalten:
1. Vorschriftenmaterial,
2. schriftliche Ausbildungsbehelfe wie Skripten und Fachbroschüren,
3. Begleitpapiere und
4. audiovisuelle Ausbildungsbehelfe wie Ausbildungssoftware, Lichtbilder oder Filme.
