Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Qualifikationen des Veranstalters

. In den Unterlagen, die den Anträgen auf Anerkennung beizufügen sind, sind Nachweise über folgende Qualifikationen des Veranstalters zu erbringen:

1. Erfüllung der Voraussetzungen im Sinne von und Fehlen von Ausschließungsgründen im Sinne von der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194 und

2. Erfüllung der Voraussetzungen gemäß .