Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 1999 in Kraft.

(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits anhängige Verfahren sind nach der bisherigen Rechtslage abzuschließen.