Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dieser Vertrag schließt einen weitergehenden Schutz nicht aus, der in den Vertragsstaaten für die auf Grund des Vertrages geschützten Bezeichnungen auf Grund innerstaatlicher Rechtsvorschriften oder internationaler Vereinbarungen besteht oder künftig gewährt wird.