Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Es wird keine Legalisierung von Dokumenten verlangt, Vollmachten inbegriffen, für Anmeldungen, die von den österreichischen Antragstellern in der Sowjetunion und von den sowjetischen Antragstellern in Österreich eingebracht werden.