Weitergabe von Informationen
Hinsichtlich der Weitergabe von Informationen ist das Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der NATO über Informationssicherheit, abgeschlossen in Brüssel am 20. Dezember 1995, anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Hinsichtlich der Weitergabe von Informationen ist das Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der NATO über Informationssicherheit, abgeschlossen in Brüssel am 20. Dezember 1995, anzuwenden.