Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. September 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfen, LGBl. 2100/3–0, außer Kraft.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. September 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfen, LGBl. 2100/3–0, außer Kraft.