Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die durch die Kreditgewährungen gemäß bei Ansatz 5/54295 im Jahre 1973 anfallende Jahresansatzüberschreitung wird genehmigt. Zur Bedeckung dieser Überschreitung sind die Einnahmen gemäß heranzuziehen.