ist auch auf Waren, die vor dem Inkrafttreten dieses Vertrages, jedoch nach dem 1. Januar 1969 eingeführt worden sind, anzuwenden. Bereits entrichtete Abgaben werden auf Antrag erstattet.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
ist auch auf Waren, die vor dem Inkrafttreten dieses Vertrages, jedoch nach dem 1. Januar 1969 eingeführt worden sind, anzuwenden. Bereits entrichtete Abgaben werden auf Antrag erstattet.