Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Im Handelsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien werden österreichischerseits die jeweils geltenden vertragsmäßigen (GATT-)Zollsätze und bulgarischerseits die jeweils in Geltung stehenden niedrigsten Zollsätze uneingeschränkt angewendet.