Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat, wenn die im genannte Person bei der Eingangsuntersuchung frei von Geschlechtskrankheiten befunden worden ist, der betreffenden Person einen zur Identitätsfeststellung geeigneten Lichtbildausweis auszustellen.