Vorrang zwischenstaatlicher Sonderregelungen
Die Verpflichtungen der Vertragsparteien aus zwischenstaatlichen Rückübernahme- und Schubabkommen bleiben unberührt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Vorrang zwischenstaatlicher Sonderregelungen
Die Verpflichtungen der Vertragsparteien aus zwischenstaatlichen Rückübernahme- und Schubabkommen bleiben unberührt.