Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Höhe der vom Bund nach gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach bestellten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach wird für das Jahr 2009 mit insgesamt Euro 92 474,12 und für das Jahr 2010 mit insgesamt Euro 1 151 167,55 festgesetzt.