Kontrollorgane
. Die Grenzkontrollen sind durch besonders geschulte und fachlich befähigte Personen gemäß , die vom Bundesamt für Verbrauchergesundheit bestellt worden sind, durchzuführen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kontrollorgane
. Die Grenzkontrollen sind durch besonders geschulte und fachlich befähigte Personen gemäß , die vom Bundesamt für Verbrauchergesundheit bestellt worden sind, durchzuführen.