Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wenn die nachhaltige Bewirtschaftung einer Weide nicht sichergestellt ist, ist die Agrarbehörde nach Anhörung der NÖ Landes- Landwirtschaftskammer berechtigt, alle zur Sicherstellung notwendigen Maßnahmen bescheidmäßig anzuordnen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben