Wenn die nachhaltige Bewirtschaftung einer Weide nicht sichergestellt ist, ist die Agrarbehörde nach Anhörung der NÖ Landes- Landwirtschaftskammer berechtigt, alle zur Sicherstellung notwendigen Maßnahmen bescheidmäßig anzuordnen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
