Streitigkeiten zwischen dem Grundeigentümer und den Weidenutzungsberechtigten, die aus der Ausübung des Benützungsrechtes sowie bei Auflösung des Benützungsverhältnisses entstehen, sind von der Agrarbehörde durch Bescheid zu entscheiden.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
