Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Streitigkeiten zwischen dem Grundeigentümer und den Weidenutzungsberechtigten, die aus der Ausübung des Benützungsrechtes sowie bei Auflösung des Benützungsverhältnisses entstehen, sind von der Agrarbehörde durch Bescheid zu entscheiden.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben