Weiden dürfen samt ihren notwendigen Einrichtungen und ihrem rechtlichen Zubehör ihrer Bestimmung weder ganz noch teilweise entzogen werden.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
