Veröffentlichung
Erledigungen in Bewilligungsverfahren, Mitteilungen nach sowie Bescheinigungen nach betreffend Vorhaben der Energiewende sind unverzüglich nach ihrer Erlassung mindestens vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen ( des Gesetzes über das Amt der Landesregierung bzw. des Bezirksverwaltungsgesetzes).
