Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Aufgaben der Gemeinde, eigener Wirkungsbereich

Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind, mit Ausnahme des , solche des eigenen Wirkungsbereiches.

*) Fassung LGBl.Nr. 72/2012, 44/2013, 67/2019