*) Wissenschaftliche Behörde
Die Landesregierung ist wissenschaftliche Behörde im Sinne des des Artenhandelsgesetzes.
*) Fassung LGBl.Nr. 72/2012
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
*) Wissenschaftliche Behörde
Die Landesregierung ist wissenschaftliche Behörde im Sinne des des Artenhandelsgesetzes.
*) Fassung LGBl.Nr. 72/2012