Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Aufgaben der Koordinierung der spezialisierten mobilen Hospiz- und Palliativversorgung

(1) Zu den Aufgaben der Koordinierung der spezialisierten mobilen Hospiz- und Palliativversorgung zählen insbesondere:

1. Einrichtung und Betrieb einer Koordinierungsstelle für Hospizteams,

2. Fort- und Weiterbildung von ehrenamtlichen und nicht ehrenamtlichen Personen in der spezialisierten mobilen Hospiz- und Palliativversorgung sowie

3. Durchführung von Projekten im Bereich der spezialisierten mobilen Hospiz- und Palliativversorgung sowie Erfüllung von Aufgaben im Auftrag des Landes.

(2) Das Land kann sich zur Erfüllung der Aufgaben der Koordinierung der spezialisierten mobilen Hospiz- und Palliativversorgung geeigneter Einrichtungen durch Abschluss von Verträgen bedienen.

(3) Als geeignete Einrichtung im Sinne des Abs. 2 wird insbesondere der Landesverband Hospiz Niederösterreich angesehen.