Untersagung
Die Führung oder Verwendung der Landessymbole ist zu untersagen, wenn sie gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Untersagung
Die Führung oder Verwendung der Landessymbole ist zu untersagen, wenn sie gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt.