Absehen von der Einrichtung eines Unvereinbarkeitsausschusses
Der Landtag kann von der Einrichtung eines Unvereinbarkeitsausschusses absehen und die Besorgung seiner Aufgaben einem anderen Ausschuss des Landtages übertragen.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Absehen von der Einrichtung eines Unvereinbarkeitsausschusses
Der Landtag kann von der Einrichtung eines Unvereinbarkeitsausschusses absehen und die Besorgung seiner Aufgaben einem anderen Ausschuss des Landtages übertragen.