Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Aufgaben des Unvereinbarkeitsausschusses

Der Unvereinbarkeitsausschuss hat alle Aufgaben zu besorgen, die nach dem Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz dem Landtag oder einem Ausschuss desselben übertragen sind.

*) Fassung LGBl.Nr. 24/2014