Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einrichtung eines Unvereinbarkeitsausschusses

Zur Entscheidung über die Vereinbarkeit bestimmter wirtschaftlicher Betätigungen mit der Mitgliedschaft zum Landtag bzw. zur Landesregierung richtet der Landtag einen Unvereinbarkeitsausschuss ein.