Einrichtung eines Unvereinbarkeitsausschusses
Zur Entscheidung über die Vereinbarkeit bestimmter wirtschaftlicher Betätigungen mit der Mitgliedschaft zum Landtag bzw. zur Landesregierung richtet der Landtag einen Unvereinbarkeitsausschuss ein.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Einrichtung eines Unvereinbarkeitsausschusses
Zur Entscheidung über die Vereinbarkeit bestimmter wirtschaftlicher Betätigungen mit der Mitgliedschaft zum Landtag bzw. zur Landesregierung richtet der Landtag einen Unvereinbarkeitsausschuss ein.