Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rechtsnachfolge

Der „Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland“ im Sinne dieses Gesetzes ist Gesamtrechtsnachfolger des mit Landesgesetz vom 12. 7. 1956, LGBl. 10/1956, gebildeten Verbandes.