Wasserbezug für öffentliche Zwecke
Für den Gebrauch von öffentlichem Gut der Verbandsmitglieder durch Einbauten des Verbandes sowie zum Wasserbezug für öffentliche Zwecke werden jedem Verbandsmitglied 5 % der in dieser Gemeinde für Privathaushalte abgenommenen Wassermenge vergütet. Für eine darüber hinausgehende Wassermenge hat die Gemeinde eine Wasserbezugsgebühr gemäß zu entrichten.
