Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bezüge des Direktors

(1) Der Monatsbezug des Direktors des Landes-Rechnungshofes beträgt 8000 Euro.

(2) Für den Direktor des Landes-Rechnungshofes gelten im Übrigen die Bestimmungen des Bezügegesetzes 1998 für Mitglieder der Landesregierung.