1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Allgemeines
Dieses Gesetz regelt die Feststellung, Nutzung und Erhaltung, Verwaltung und Aufhebung des Gemeindegutes.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Allgemeines
Dieses Gesetz regelt die Feststellung, Nutzung und Erhaltung, Verwaltung und Aufhebung des Gemeindegutes.