Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Strafbestimmungen

. Verstöße gegen die Art. 4 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 sowie gegen Bescheide des Magistrates der Stadt Wien auf Grund dieser Bestimmungen stellen Verwaltungsübertretungen dar und sind mit Geldstrafe bis zu 35.000 EUR zu bestrafen.