Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Durchführung des landwirtschaftlichen Siedlungsverfahrens obliegt als Maßnahme der Bodenreform im Sinn des der Agrarbehörde. Agrarbehörde ist die Landesregierung.

(Anm: LGBl. Nr. 40/2018)