Die im vorgesehene Frist von zwei Monaten beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes zu laufen.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Die im vorgesehene Frist von zwei Monaten beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes zu laufen.