Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Pflegeplan

Die für die Pflege und Erhaltung des Schutzgebiets sowie die für die dort vorkommenden Pflanzenarten notwendigen Maßnahmen sind in Form eines Pflegeplans verbindlich festzulegen.