Pflegeplan
Die für die Pflege und Erhaltung des Schutzgebiets sowie die für die dort vorkommenden Pflanzenarten notwendigen Maßnahmen sind in Form eines Pflegeplans verbindlich festzulegen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Pflegeplan
Die für die Pflege und Erhaltung des Schutzgebiets sowie die für die dort vorkommenden Pflanzenarten notwendigen Maßnahmen sind in Form eines Pflegeplans verbindlich festzulegen.