Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wegegebot

Das Betreten des Schutzgebiets ist nur auf markierten Wegen gestattet. Die Markierung von Wegen ist von der Landesregierung im Einvernehmen mit der Stadtgemeinde Oberwart vorzunehmen.