Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pflegeplan

Die für die Pflege und Erhaltung des Schutzgebietes sowie die für die dort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten notwendigen Maßnahmen sind in Form eines Pflegeplanes verbindlich festzulegen.