Pflegeplan
Die für die Pflege und Erhaltung des Schutzgebietes sowie die für die dort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten notwendigen Maßnahmen sind in Form eines Pflegeplanes verbindlich festzulegen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Pflegeplan
Die für die Pflege und Erhaltung des Schutzgebietes sowie die für die dort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten notwendigen Maßnahmen sind in Form eines Pflegeplanes verbindlich festzulegen.