Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erklärung zum geschützten Lebensraum

(1) Das Grundstück Nr. 597/2, KG Stotzing, wird zum geschützten Lebensraum erklärt.

(2) Die Grenzen des “geschützten Lebensraumes Stotzinger Heide” verlaufen entsprechend der Darstellung der Anlage zu dieser Verordnung. Diese Anlage ist wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung.