Erklärung zum geschützten Lebensraum
(1) Das Grundstück Nr. 597/2, KG Stotzing, wird zum geschützten Lebensraum erklärt.
(2) Die Grenzen des “geschützten Lebensraumes Stotzinger Heide” verlaufen entsprechend der Darstellung der Anlage zu dieser Verordnung. Diese Anlage ist wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung.
