Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Umfang des Gesetzes.

. Übertragbare Geschlechtskrankheiten im Sinne dieses Gesetzes sind:

1. Tripper,

2. Syphilis,

3. Weicher Schanker,

4. Lymphogranuloma inguinale,

ohne Rücksicht auf den Sitz der Krankheitserscheinungen.