Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung, LGBl.Nr. 21/2022, in der Fassung LGBl.Nr. 44/2022, außer Kraft.