Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Rechtsfolgen einer Karenzierung

Karenzierte Mitglieder des Landtages werden in den Sitzungen und sonstigen Arbeiten des Landtags durch das berufene Ersatzmitglied vertreten. Sie dürfen keine Anträge oder Anfragen unterfertigen. Sie sind bei der Berechnung der Mitglieder eines Klubs nicht einzurechnen.

*) Fassung LGBl.Nr. 55/2007